Gut zu wissen


Sie benötigen eine ergotherapeutische Behandlung?

 Hier erfahren Sie wie Sie diese bekommen und was zu beachten ist!

Ergotherapie kann jeder erhalten, der von seinem behandelnden Arzt 
(Haus-, Kinderarzt, Orthopäde, Neurologe etc.) eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie bekommt. 

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für minderjährige oder zuzahlungsbefreite 
Patienten über 18 komplett. 
Anderweitig haben Sie lediglich eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes und eine Verordnungsgebühr von 10€ zu leisten. 

Privatpatienten bezahlen einen vereinbarten Satz, welchen sie anschließend, falls vereinbart, bei ihrer Versicherung zurückerstatten können. 

Falls vom Arzt verordnet, führen wir Hausbesuche durch.